PLCcheck

Maschinenrichtlinie & CE-Kennzeichnung nach SPS-Migration

Erfordert ein SPS-Tausch eine neue CE-Bewertung? Wann eine SPS-Migration die "wesentliche Veränderung" auslöst, was die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 ändert, und wie Sie konform bleiben.

·10 Min. Lesezeit
CE-KennzeichnungMaschinenrichtlinieMaschinenverordnung2023/12302006/42/EGSPSMigrationwesentliche VeränderungKonformitätSicherheit

Read this article in English

Maschinenrichtlinie & CE-Kennzeichnung nach SPS-Migration

Sie tauschen eine S5-SPS gegen eine S7-1500. Die Maschine hat eine CE-Kennzeichnung von 1998. Macht die SPS-Migration die CE-Kennzeichnung ungültig? Brauchen Sie eine neue Konformitätsbewertung? Die Antwort hängt von einem zentralen Konzept ab: wesentliche Veränderung.

Wichtig: Dieser Artikel bietet allgemeine Orientierung auf Basis öffentlich verfügbarer EU-Regulierungsdokumente. Er ist keine Rechtsberatung. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen CE-Spezialisten oder eine benannte Stelle.

Der regulatorische Rahmen

Aktuell: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Seit Dezember 2009 geltendes Recht. Fordert CE-Kennzeichnung zum Nachweis der Konformität mit grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.

Kommend: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Ersetzt die Richtlinie und gilt ab 20. Januar 2027. Ca. 90 % der Anforderungen identisch. Wichtige Änderungen für SPS-Migrationen:

Die Kernfrage: Ist Ihre SPS-Migration eine "wesentliche Veränderung"?

Wer eine wesentliche Veränderung an einer Maschine vornimmt, übernimmt die rechtliche Rolle des Herstellers — mit allen Pflichten einschließlich CE-Kennzeichnung, Risikobeurteilung und Konformitätserklärung.

Eine Veränderung gilt als wesentlich wenn sie ALLE folgenden Kriterien erfüllt:

  1. Sie war vom Originalhersteller nicht vorgesehen in der ursprünglichen Risikobeurteilung
  2. Sie schafft eine neue Gefährdung oder erhöht ein bestehendes Risiko
  3. Bestehende Schutzmaßnahmen sind nicht mehr ausreichend

Wann eine SPS-Migration KEINE wesentliche Veränderung ist

Gleichteilersatz: Gleiche S7-300-CPU durch gleiche ersetzen = Instandhaltung. CE bleibt gültig.

Funktional äquivalenter Ersatz: S7-300 durch S7-1500 ersetzen wobei das Steuerungsprogramm funktional identisch ist — gleiche E/A, gleiche Sicherheitslogik, gleiches Verhalten — ist typischerweise KEINE wesentliche Veränderung wenn:

Wann eine SPS-Migration EINE wesentliche Veränderung ist

Geänderte Sicherheitsfunktionen: Verriegelungen geändert, Schutztürüberwachung modifiziert, Not-Aus-Kette umgebaut = Sicherheitskonzept geändert = wesentliche Veränderung.

Erweiterte Funktionalität: Neue Betriebsarten, höhere Geschwindigkeiten, neue Bewegungswege, Fernzugriff auf sicherheitsrelevante Funktionen.

Geänderte E/A-Konfiguration: Sensoren umverdrahtet, Ausgänge ergänzt, Elektro-Layout geändert.

Netzwerkanbindung wo vorher keine war: S7-1500 an PROFINET/OPC UA = Cybersicherheitsbetrachtung die das Original-Maschinendesign nicht kannte. Ab Januar 2027 explizit sicherheitsrelevant.

Was Sie in jedem Fall tun müssen

Auch wenn KEINE wesentliche Veränderung:

  1. Änderung dokumentieren — Was, warum, von wem. Zur Technischen Dokumentation der Maschine.
  2. Sicherheitsfunktionen prüfen — Nach jedem SPS-Tausch: Not-Aus, Verriegelungen, Sicherheitssensoren testen. Ergebnisse dokumentieren.
  3. Risikobeurteilung prüfen — Bestehende Risikobeurteilung reviewen. Wenn SPS-Tausch keine Gefährdungen ändert: explizit vermerken.
  4. Original-CE-Dokumentation aufbewahren

Was Sie tun müssen WENN es eine wesentliche Veränderung ist

  1. Neue Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  2. Neue Konformitätsbewertung — Für die meisten Maschinen: Eigenzertifizierung. Für Hochrisikomaschinen (Anhang I der neuen Verordnung): ggf. benannte Stelle.
  3. Neue CE-Kennzeichnung — Ihr Name/Firma als Hersteller
  4. Neue Konformitätserklärung — Bezugnahme auf 2006/42/EG (vor Jan 2027) oder 2023/1230 (ab Jan 2027)
  5. Aktualisierte Technische Dokumentation — Risikobeurteilung, Sicherheitskonzept, Schaltpläne, SPS-Programmdokumentation

Der 2027-Übergang

Wenn Ihre SPS-Migration als wesentliche Veränderung qualifiziert UND nach dem 20. Januar 2027 abgeschlossen wird: Neue Maschinenverordnung 2023/1230 gilt — nicht die alte Richtlinie.

Neue Anforderungen:

PLCcheck Pro für CE-Compliance

PLCcheck Pro unterstützt direkt die Dokumentationsanforderungen:

SPS-Programm für CE-Compliance dokumentieren →

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich für jede SPS-Migration eine benannte Stelle?

Nein. Die meisten SPS-Migrationen erfordern keine benannte Stelle. Nur wenn die Migration eine wesentliche Veränderung ist UND die Maschine in eine Hochrisikokategorie fällt. Für die große Mehrheit industrieller Maschinen reicht die Eigenzertifizierung.

Meine Maschine wurde 1998 nach 98/37/EG CE-gekennzeichnet. Ist das noch gültig?

Ja. Eine CE-Kennzeichnung gilt unbegrenzt solange die Maschine nicht wesentlich verändert wird. Ältere Maschinen müssen nicht auf die neue Verordnung aktualisiert werden — es sei denn sie werden nach Januar 2027 wesentlich verändert.

Wer ist für CE nach der Migration verantwortlich — Maschinenbetreiber oder Integrator?

Wenn wesentliche Veränderung: Der die Veränderung Vornehmende übernimmt Herstellerverantwortung. Typischerweise der Systemintegrator. Vertraglich VOR Projektbeginn klären.


Gepflegt von PLCcheck.ai. Letztes Update: März 2026. Keine Verbindung zu Siemens AG. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Verwandte Artikel

SPS-Code mit KI analysieren

PLCcheck Pro erklärt, dokumentiert, optimiert und migriert SPS-Code — automatisch.

PLCcheck Pro testen →
← Zurück zum Blog

Nicht verbunden mit Siemens AG. S5, S7, STEP 5, STEP 7 und TIA Portal sind Marken der Siemens AG.